Der 54-jährige Angeklagte könne im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen, rief Oberstaatsanwalt Lienhard Weiss am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandgericht in Frankfurt in Erinnerung.

Der Angeklagte soll zwischen 2011 und 2015 auf die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen angesetzt worden sein. Allerdings konnte nie bewiesen werden, dass er eine Quelle dort platziert hat. Gemäss eigenen Aussagen haben ihn seine Kontaktleute beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) aber kontaktiert, um mithilfe eines Maulwurfs ein "Frühwarnsystem" gegen neue CD-Käufe von deutscher Seite zu installieren.

Er erhielt zwei Teilbeträge von jeweils 30'000 Euro und leitete diese an einen weiteren Kontaktmann auf deutscher Seite weiter. Er selbst sei nur ein Mittelsmann gewesen. Der Angeklagte bezweifelte, dass sein deutscher Geschäftspartner je eine "Quelle" aufgetan hatte.

Keine sensiblen Informationen

Der ehemalige Zürcher Polizist hatte vergangene Woche ein Geständnis abgelegt. Es war Teil einer Absprache über das Strafmass zwischen den Prozessbeteiligten. Der Senatsvorsitzende Josef Bill sprach von einem Strafrahmen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und höchstens zwei Jahren sowie einer Geldauflage von 40'000 Euro.

Er habe vom NDB 28'000 Euro bekommen, liess der Angeklagte über einen Verteidiger mitteilen. Ihm wird zur Last gelegt, im Zusammenhang mit so genannten Steuer-CDs persönliche Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft zu haben.

Seine Kontaktleute beim NDB hatten ihn dazu beauftragt, um Festnahmebefehle gegen die Steuerfahnder ausstellen zu können. Zu den Daten zählten das Geburtsdatum, Adressen und Telefonnummern. Diese Informationen seien leicht zu beschaffen und nicht sensibel gewesen, sagte Verteidiger Thomas Koblenzer am Donnerstag in seinem Plädoyer.

Urteil wird nächste Woche gefällt

Das Urteil wird voraussichtlich am nächsten Donnerstag eröffnet. Nach Angaben der Verteidigung wurde die Geldauflage von 40'000 Euro bereits bei Gericht hinterlegt.

Der Schweizer war im April in Frankfurt verhaftet worden. Ihm wird von der Bundesanwaltschaft in Deutschland "geheimdienstliche Agententätigkeit" vorgeworfen.

Der NDB äussert sich auf Grund des laufenden Verfahrens nicht zu den Verhandlungen oder zu Namen, wie eine Sprecherin letzte Woche auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.

Eingeschaltet hat sich auch die Schweizer Politik. Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments arbeitet zurzeit an einem Bericht zu dem Fall.

(AWP)