Der Bundesrat hat am Mittwoch insgesamt 17 Verordnungen aus dem Bereich Landwirtschaft geändert. Die neuen Bestimmungen werden mehrheitlich am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Die Regelung der Lagerung und Ausbringung von Hofdüngern findet sich auf Anfang 2022 neu im ökologischen Leistungsnachweis. Während die Sanktionen bezüglich Lagerung am 1. Januar 2022 in Kraft treten, tritt die Schleppschlauchpflicht erst auf 1. Januar 2024 - gleichzeitig mit den entsprechenden Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung - in Kraft. Damit trage man den Bedenken eines Teils der Branche und der Kantone Rechnung, schreibt der Bundesrat.

Die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe hätten so mehr Zeit für die Beschaffung von Geräten, die den Anforderungen entsprächen. Derzeit seien die Lieferzeiten lang.

Die landwirtschaftliche Produktion von Industriehanf wird ab Jahresbeginn 2022 bezüglich Förderung anderen wichtigen Ackerkulturen gleichgestellt, wie es in der Mitteilung vom Mittwoch heisst. Andere Hanfkulturen wie CBD-Hanf blieben hingegen von den Direktzahlungen ausgeschlossen.

Aufgrund der erwarteten Entwicklung des Anteils der verkästen Milch im kommenden Jahr und der begrenzten finanziellen Mittel müssen laut Mitteilung des Bundesrats die Milchzulagen angepasst werden. Die Verkäsungszulage werde von 15 auf 14 Rappen pro Kilogramm Milch gesenkt. Diese Kürzung sei notwendig, weil das vom Parlament im Rahmen des Zahlungsrahmens 2022 bis 2025 vorgesehene Budget nicht ausreichen werde.

Gleichzeitig wird die Verkehrsmilchzulage von 4,5 auf 5,0 Rappen pro Kilogramm Milch erhöht. Mit dieser Aufstockung soll das Budget dem Willen des Parlaments entsprechend so weit wie möglich für die Molkereimilch verwendet werden.

(AWP)