Der Bundesrat hat den sechsten Bericht zum Übereinkommen der Uno zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) am Mittwoch genehmigt, wie er mitteilte. Dieser zeige nicht nur den Handlungsbedarf, sondern auch "bedeutende Fortschritte für die Gleichstellung".

So werde etwa eine nationale Gleichstellungsstrategie ausgearbeitet, welche die Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter zur politischen Priorität machen soll. Genannt werden ausserdem gesetzliche Neuerungen zugunsten der Gleichstellung wie die Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse für Unternehmen, der verbesserte Schutz gewaltbetroffener Personen oder die Einführung von Geschlechterrichtwerten in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen. In der Politik sei ausserdem der Frauenanteil seit den Wahlen 2019 so hoch wie nie zuvor.

Laut dem Bericht spielen die Kantone bei der Bewältigung der Herausforderungen eine wichtige Rolle. Sie seien massgeblich daran beteiligt, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) umzusetzen. Auch im Bereich der Lohngleichheit seien sie aktiv: 16 Kantone hätten die Charta für Lohngleichheit des Bundes unterzeichnet.

Das Ziel des CEDAW, jede Form von Diskriminierung der Frau zu beseitigen, sei aber noch nicht erreicht, schreibt der Bundesrat. Dem Abkommen ist die Schweiz im Jahr 1997 beigetreten. In regelmässigen Berichten fasst die Schweiz die Fortschritte bei der Erreichung der Konventionsziele zusammen. Zuletzt war dies im Jahr 2014 der Fall. Nach der Verabschiedung des Berichts durch den Bundesrat vom Mittwoch wird der zuständige UNO-Ausschuss den Bericht prüfen.

(AWP)