Sie dienen der Überbrückung einer ausserordentlichen, nicht voraussehbaren Phase mit reduzierten Importmöglichkeiten und geringer inländischer Produktion während einiger Wochen, wie die Elcom am Dienstag mitteilte. Die Wasserkraftreserve beläuft sich auf 400 Gigawattstunden (GWh).
Die Elcom sieht in der Abrufordnung einen Unterschied zwischen einer frühen und späten Winterphase vor. In der frühen Phase werden zur Schonung der Wasserkraftreserven die thermischen Kraftwerke eingesetzt. Erst wenn ihre Leistung nicht ausreicht, soll die Wasserkraftreserve angezapft werden.
In der späten Phase dagegen setzt die Abrufordnung primär auf die Wasserkraftreserve, wenn eine mögliche Knappheit mit hoher Wahrscheinlichkeit nur noch kurz anhält. Das vermeidet den Einsatz der für die Umwelt schädlichen thermischen Kraftwerke. Nur bei einem drohenden Gasmangel sollen diese mit Öl laufen.
Unter den thermischen Kraftwerken orientiert sich die Abrufreihenfolge an den Emissionen beziehungsweise am Wirkungsgrad. Umsetzen wird die Abrufordnung die Netzbetreiberin Swissgrid.
(AWP)