Die sogenannte Steuervorlage 17 wird aber immerhin als ausgewogener beurteilt, und die Kompromissbereitschaft scheint gestiegen zu sein. Vor allem wird auch weiter aufs Tempo gedrückt.

Der Bundesrat hat im September, nur gut ein halbes Jahr nach dem Nein zur Unternehmenssteuerreform III (USR III), das Nachfolgeprojekt Steuervorlage 17 (SV17) vorgestellt. Es soll den Bundeshaushalt noch mit rund 750 Millionen Franken belasten, gegenüber 1,2 Milliarden Franken bei der USR III.

In der am Mittwoch abgeschlossenen Vernehmlassung zeigt sich erneut, dass es ein hartes Ringen um Kompromisse geben wird. So sprechen zwar die Kantone von einem "ausgewogenen Projekt" und unterstützen die Absicht des Bundesrates, Dividenden auf Beteiligungen über 10 Prozent zu mindestens 70% zu besteuern und die Kinderzulagen um 30 Franken zu erhöhen.

Die Finanzdirektorenkonferenz fordert aber im Einklang mit dem Schweizerischen Gemeindeverband, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer wie bei der USR III auf 21,2% erhöht wird und nicht bloss auf 20,5%. Denn sonst fallen den Kantonen Einnahmen von rund 165 Millionen Franken weg.

Dass der Bund auf die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer verzichtet, sei nachvollziehbar. Dieses Instrument sollte aber auf kantonaler Ebene eingeführt werden können. Zudem verlangen die Kantone, dass die Reform möglichst schon Anfang 2019 in Kraft tritt.

Der Schweizerische Gemeindeverband will die SV17 nur unterstützen, wenn der kommunalen Ebene keine unverhältnismässigen Nachteile entstünden.

Economiesuisse drückt aufs Tempo

Eine erneute Verzögerung oder gar ein Scheitern hätte gravierende Konsequenzen für den Standort Schweiz, schreibt Economiesuisse. Der Wirtschaftsdachverband fordert ebenfalls eine Erhöhung des Kantonsanteils, weil Kantone, Städte und Gemeinden finanziell die grössere Reformlast tragen müssten als der Bund. Eine Erhöhung der Mindestvorgaben für Familienzulagen wird abgelehnt. Verworfen wird auch die Einführung eines Mindestumfangs von 70% für die Dividendenbesteuerung.

Solange die SV17 die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden auf Bundes- und Kantonsebene und die Erhöhung der Sozialabgaben vorsieht, will der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) der Vorlage nicht zustimmen. Die grossen Unternehmen und die Kantone würden von der Steuervorlage profitieren, die Zeche bezahlen sollten aber die KMU.

Für Swissholdings, den Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne in der Schweiz, braucht es nur noch wenige Anpassungen zu einem ausgewogenen Paket.

Für den Treuhänderverband Treuhand/Suisse enthält die SV17 wesentliche Mängel. Sie sei nach wie vor zu komplex, und die Erhöhung der Dividendenbesteuerung schränke die Handlungsfreiheit der Kantone zu stark ein.

Der Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) sieht die SV17 als Übergangsprojekt zu einer angemessenen Gewinnbesteuerung. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung wird unterstützt, die vorgeschlagenen 70% seien aber das Minimum. Gefordert werden 100%.

Wichtig sei, dass es nicht zu Steuersenkungen und Einnahmeausfällen auf Kosten der Privathaushalte komme. Ein entscheidendes Element für den SGB sei die Erhöhung der Mindestvorgabe für die Familienzulagen um 100 Franken.

SP, CVP und Grüne befürchten Scheitern

Für die SP sind der Bundesrat und die bürgerlichen Parteien auf dem besten Weg, mit der SV17 die Fehler der gescheiterten USR III zu wiederholen. Unverzichtbar für die SP sei die Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf mindestens 80% auf Kantonsebene und auf 100% auf Bundesebene. Ausserdem wird eine Erhöhung der Familienzulagen um wenigstens 50 Franken gefordert.

Für die SVP ist entscheidend, dass die Schweiz auch mit der SV17 steuerpolitisch attraktiv bleibt. Dies sei mit dem vorliegenden Entwurf noch nicht der Fall. Statt den Kantonsanteil zu erhöhen, fordert die Partei eine Senkung der direkten Bundessteuer. Anstelle höherer Kinderzulagen plädiert die SVP auch für eine Senkung des Steuertarifs für natürliche Personen bei der direkten Bundessteuer.

Für die FDP wird die Kantonsautonomie in Steuerfragen in der Vorlage sträflich vernachlässigt. Die FDP fordert eine Erhöhung der Abzüge für Kinderfremdbetreuungskosten statt der Familienzulagen, falls an einer sozialen Massnahme festgehalten werden sollte. Bei einer Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden dürfe die steuerliche Belastung für Aktionäre durch Einkommens- und Vermögenssteuer die 50% nicht überschreiten.

Für die CVP ist voraussehbar, dass die vorliegende Reform erneut zum Scheitern verurteilt ist. Sie fordert die Entschlackung der Vorlage und die Konzentration auf die Aufhebung der Sonderregeln für Holding-, Verwaltungs- und gemischten Gesellschaften, die Erhöhung des Kantonsanteils und eine Anpassung des Finanzausgleichs.

Die Grünen warnen auch vor einem Scheitern der Vorlage. Denn sie schaffe neue Steuerprivilegien für Unternehmen statt sie abzuschaffen.

(AWP/SDA)