Bevor die Sanktionen in Kraft treten, muss der Beschluss noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Die politische Grundsatzeinigung auf die neuen Strafmassnahmen war am Donnerstagabend am Rande des EU-Gipfels erzielt worden.
Neben Handels- und Finanzsanktionen umfasst das Paket eine Liste mit fast 200 Einrichtungen und Organisationen, gegen die Vermögenssperren und EU-Einreiseverbote verhängt werden. Ziel seien "Personen und Einrichtungen, die an Angriffen auf Zivilisten und der Entführung von Kindern" beteiligt seien, schrieb von der Leyen.
Teil des Pakets sind zudem Sanktionen gegen drei weitere russische Banken - darunter ein vollständiges Transaktionsverbot für die russische Bank für regionale Entwicklung - sowie ein EU-Sendeverbot für die vier Medien NTV/NTV Mir, Rossiya 1, REN TV und den Pervyi-Kanal.
Streit hatte es in den Verhandlungen unter den EU-Staaten darüber gegeben, wie mögliche unerwünschte Nebenwirkungen von Sanktionen verhindert werden können. Deutschland hatte gemeinsam mit Ländern wie Frankreich und den Niederlanden gefordert, bestimmte Regeln zu ändern, um Beeinträchtigungen des Handels mit Agrarprodukten und Düngemitteln zu vermeiden. Andere Staaten wie Polen warnten davor, dies könne als eine Lockerung der Sanktionen verstanden werden.
Der Rat der EU-Staaten bekräftigte nun, dass die Strafmassnahmen der EU in keiner Weise auf den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln zielten. Dennoch werde nun eine Ausnahmeregelung eingeführt. So soll sichergestellt werden, dass Zahlungsströme für landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht gestört werden. Konkret werde das Geld bestimmter bereits von der EU sanktionierter Geschäftsleute, die für den internationalen Handel etwa mit Weizen oder Dünger sehr wichtig seien, in bestimmten Fällen freigegeben./wim/DP/jha
(AWP)