Die Ungleichbehandlung zwischen AUA und anderen in Österreich tätigen Luftfahrtunternehmen könne zwar mit einer Diskriminierung gleichgesetzt werden. Diese sei aber im vorliegenden Fall wegen der wesentlichen Bedeutung, die der AUA im Luftverkehr Österreichs zukomme, gerechtfertigt gewesen.

Mit der im Juni 2020 bei der Europäischen Kommission angemeldeten Beihilfe zugunsten der AUA sollten die Schäden ersetzt werden, die ihr durch die Annullierung oder die Verschiebung von Flüge infolge der Reisebeschränkungen in der Corona-Krise entstanden waren. Die staatliche Beihilfe für AUA lag bei 150 Millionen Euro.

Die EU-Kommission habe entgegen der Ansicht von Ryanair und Laudamotion nicht nur sämtliche den Luftfahrtunternehmen der Lufthansa Group gewährten Beihilfen, sondern auch deren Zusammenspiel geprüft, hiess es. Es bestehe keine konkrete Gefahr, dass durch die Millionen für die AUA auch andere Luftfahrtunternehmen der Lufthansa Group begünstigt werden könnten. (Rechtssache T-677/20)/mrd/DP/stw

(AWP)