Die EU wirft Rotenberg vor, mit seinem Unternehmen einen staatlichen Auftrag zum Bau einer Brücke von Russland auf die Krim erhalten zu haben. Zudem habe er mit einer Medienkampagne die russische Politik in der aus EU-Sicht illegal annektierten Region unterstützt. Rotenberg habe damit dazu beigetragen, die territoriale Unversehrtheit der Ukraine zu untergraben, erklärten die Richter. Die vom 15. März 2015 bis zum 15. September 2016 verhängten Strafmassnahmen seien daher rechtmässig gewesen. Die EU-Staaten hatten zuletzt die Strafmassnahmen gegen Rotenberg bis zum Frühjahr 2017 verlängert, darauf bezieht sich das Gerichtsurteil jedoch nicht.

Für den Zeitraum vom 30. Juli 2014 bis zum 14. März 2015 erklärte das Gericht die Sanktionen allerdings für nicht rechtens. Deren Begründung beziehe sich nämlich auf eine Zeitspanne, in der Putin noch nicht damit begonnen habe, die Ukraine zu bedrohen, erklärten die Richter. Rotenberg kann innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen./the/DP/jha

(AWP)