Die EU-Kommission war 2018 nach einer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass die steuerliche Belastung von Engie in Luxemburg durch zwei von Luxemburg ausgestellte Steuervorbescheide rund zehn Jahre lang ohne triftigen Grund künstlich verringert wurde. Die Steuervorbescheide bewirkten demnach, dass Engie auf 99 Prozent der von Engie LNG Supply und Engie Treasury Management erwirtschafteten Gewinne in Luxemburg keine Steuern zahlen musste.

Theoretisch können Engie und Luxemburg gegen die Entscheidung des EU-Gerichts noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Sie haben dafür zwei Monate und zehn Tage Zeit./aha/DP/zb

(AWP)