Die 2014 verhängten EU-Sanktionen verbieten es unter anderem, russischen Unternehmen Spezialtechnik zur Ölförderung zu liefern. Zudem werden Bankgeschäfte eingeschränkt. Die EU-Staaten hatten die Strafmassnahmen gegen Russland wegen der Bedrohung der Souveränität der Ukraine und der Unterstützung der Separatisten im Osten des Landes erlassen.
Mehrere russische Banken sowie Erdöl- und Erdgasunternehmen, darunter der Ölkonzern Rosneft, hatten gegen die Sanktionen geklagt. Bereits im März 2017 hatte der EuGH einen Einspruch von Rosneft zurückgewiesen./asa/DP/nas
(AWP)