Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software grosse Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Dadurch können Computerprogramme zum Beispiel Aufnahmen von Computer-Tomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. Selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen, und Programme zur Bildbearbeitung nutzen ihr Wissen über Lichtverhältnisse und Objekte in einem Foto, um es zu optimieren.

Konkret legte die EU-Kommission vor allem Regeln für sogenannte Hochrisiko-Anwendungen vor. Dazu zählt die Behörde unter anderem kritische Infrastruktur wie den Verkehrssektor oder Programme zur Personaleinstellung. Hier müssten unter anderem menschliche Aufsicht, umfangreiche Datensets und eine Risikobewertung sichergestellt werden. Auch die biometrische Identifikation im öffentlichen Raum soll nur in engen Grenzen und nach behördlicher Genehmigung erlaubt werden - etwa bei der Suche nach einem vermissten Kind oder einem drohenden Terroranschlag. Technologien wie das Sozialkredit-System aus China, das regelkonformes Verhalten belohnt und Fehlverhalten bestraft, soll gänzlich verboten werden.

Von den allermeisten Anwendungen - beispielsweise Spam-Filter oder Computerspiele, die mit KI arbeiten - gehen nach Ansicht der EU-Kommission jedoch keine oder nur geringe Risiken aus. Für sie sollen daher deutlich weniger strenge oder gar keine Auflagen gelten. Über die Vorschläge der EU-Kommission müssen nun noch die EU-Staaten und das Europaparlament verhandeln. Es dürfte noch einige Jahre dauern, ehe in der EU neue Regeln gelten./wim/DP/jha

(AWP)