Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC soll sich künftig enger mit der EU-Kommission, den Behörden der EU-Staaten, Einrichtungen der EU und internationalen Organisationen abstimmen. Dafür soll das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) etwa koordinieren wie Daten - beispielsweise zur Infektionslage - erhoben und auf EU-Ebene verbreitet werden.

Ausserdem soll die Europäische Kommission einen EU-weiten Gesundheitsnotstand ausrufen können. "Dadurch stösst sie verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten an und ermöglicht, dass zügig Gegenmassnahmen getroffen und Vorräte von medizinischen Gütern angelegt werden", hiess es.

Darüber hinaus beobachte das ECDC künftig das Gesundheitswesen der Mitgliedstaaten, so das EU-Parlament. Den neuen Regeln zufolge soll die Behörde künftig beurteilen, ob die EU-Staaten in der Lage sind, Krankheitsausbrüche zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren. Das ECDC soll auch auf Krankheiten hinweisen und Empfehlungen für die Mitgliedsstaaten aussprechen. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben formell noch zustimmen./jce/DP/he

(AWP)