Sogenannte Nullemissionsgebäude sind laut EU-Definition Gebäude, die die noch benötigte Energiemenge vollständig aus Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen, der, wenn möglich am Standort oder im Wohnviertel oder im Rahmen von Energiegemeinschaften erzeugt wird. Ausnahmen bei den Auflagen soll es nur in Sonderfällen geben dürfen - so zum Beispiel für historische Gebäude, Kirchen oder Gebäude, die für Verteidigungszwecke genutzt werden.
Nach Angaben der Kommission sind Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgase in der EU verantwortlich. Die neuen Vorgaben sollen deswegen auch ein wichtiger Baustein zur Erfüllung der Klimaziele sein. Diese sehen vor, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird.
Die Einigung der Energieminister wird nun Basis für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament sein. Eine endgültige Entscheidung über die geplante Verschärfung von Vorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss am Ende von beiden Institutionen getroffen werden.
Grundlage der Beratungen im Ministerrat waren sehr weitreichende Vorschläge der EU-Kommission. Nach ihnen sollten besonders schlecht gedämmte Gebäuden eigentlich bis 2030 modernisiert werden müssen. Dieser Empfehlung folgten die Vertreter der Mitgliedstaaten aber nun nicht.
Sie einigten sich stattdessen darauf, dass für bestehende Wohngebäude die Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz auf der Grundlage eines "nationalen Pfads" zur Erreichung des Nullemissionsziels für 2050 festgelegt werden sollten. Um die Fortschritte der Mitgliedstaaten festzuhalten, soll es lediglich 2033 und 2040 zwei Kontrollpunkte geben.
Ebenfalls abgeschwächt wurden gegenüber dem Kommissionsvorschlag Vorgaben für Gebäude in öffentlicher Hand. So sollen neue öffentliche Gebäude erst ab 2028 und nicht bereits ab 2027 emissionsfrei sein müssen./jpg/DP/nas
(AWP)