Einige reichere EU-Länder machten sich in der Vergangenheit dafür stark, dass sich das ausbezahlte Kindergeld neu nach jenen Lebenserhaltungskosten richtet, wo die Kinder leben.

Ein Beispiel: Arbeitet ein Rumäne in Deutschland, dann soll er künftig für seine Kinder in Rumänien weniger Geld erhalten als für seine Kinder, die in Deutschland leben. Denn das Leben in Deutschland ist teurer als in Rumänien.

Aufgekommen ist diese Idee im Zusammenhang mit dem Brexit: Im Februar 2016 hatte der EU-Gipfel ein Paket geschnürt, mit dem der damalige britische Premierminister David Cameron in den Abstimmungskampf gegen den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs gegangen war. Die Anpassung des Kindergeldes war ein Element in diesem Paket für Cameron.

Die Idee einer Indexierung von Familienzulagen hatte nun aber beim Treffen der der EU-Sozialminister am Donnerstag keine Chance. Zwar sprachen sich Länder wie Deutschland und Dänemark dafür aus, die Mehrheit aber war dagegen - darunter etwa Polen, Portugal, Ungarn, Spanien, Slowakei, Litauen, die Tschechische Republik, Belgien und Rumänien.

Somit wird ein Rumäne, der in Deutschland arbeitet, auch weiterhin die gleich hohen Kinderzulagen erhalten wie ein Deutscher, selbst wenn seine Kinder in Rumänien leben.

ROTE KÖPFE IN DER SCHWEIZ

Noch nicht behandelt haben die EU-Sozialminister hingegen das äusserst kontrovers diskutierte Thema der arbeitslosen Grenzgänger. Heutzutage bezahlt im Grossen und Ganzen das Land, in dem der Grenzgänger wohnt, die Arbeitslosenunterstützung, wenn dieser seinen Job verliert.

Nun liegt der Vorschlag auf dem Tisch, dass künftig jenes Land die Arbeitslosengelder bezahlen soll, in dem der Grenzgänger zuvor gearbeitet hat.

Dieser Vorschlag hatte in der Schweiz zu roten Köpfen geführt. Zwar muss die Schweiz diese Änderungen der Regeln zur "Koordination der Sozialversicherungssysteme" - wie es im Fachjargon heisst - nicht automatisch übernehmen, sind sie dereinst unter Dach und Fach. Aber aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU bietet sich die Übernahme an.

So weit ist es aber noch nicht: Die Frage der Grenzgänger wird erst im kommenden Jahr behandelt. Bulgarien, das im ersten halben Jahr 2018 die EU-Ratspräsidentschaft innehat, will bis Juni eine Einigung. Dies dürfte jedoch nicht so einfach werden.

(AWP)