"In beiden Fällen schaden die chinesischen Massnahmen den europäischen Unternehmen in hohem Masse", teilte die EU-Kommission weiter mit. Es liege im wirtschaftlichen und strategischen Interesse der EU, dass die Massnahmen aufgehoben werden.
Das zuständige WTO-Streitschlichtungsgremium soll sich nun am 20. Dezember mit den EU-Anträgen befassen. China kann sich gegen die Einrichtung der sogenannten Panels aussprechen. In diesem Fall werde man die Anträge erneuern, und die Schiedsgerichte würden Ende Januar 2023 eingerichtet werden, teilte die EU-Kommission mit. Das Verfahren der Schiedsgerichte könne dann bis zu eineinhalb Jahren dauern. Die EU-Kommission hatte die WTO-Verfahren in beiden Fällen Anfang des Jahres eingeleitet./wim/DP/stk
(AWP)