Dem EuGH zufolge klärt Griechenland in der Region Thriasio Pedio im Westen von Athen Abwasser nicht ausreichend. Die Luxemburger Richter hatten dies bereits 2004 erstmals festgestellt. Seitdem seien aber nicht alle notwendigen Massnahmen umgesetzt worden, hiess es. Unter anderem ist eine wichtige Kläranlage noch nicht an das Kanalisationsnetz angeschlossen.

Griechenland hatte unter anderem angeführt, dass die Arbeiten in der an archäologischen Schätzen reichen Region schwierig seien. Zudem ist das Land wegen der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise nur eingeschränkt zahlungsfähig./asa/DP/jha

(AWP)