Mit grosser Mehrheit hat der Berner Stadtrat Flavia Wasserfallen am Donnerstag für die Amtsdauer von 2017 bis 2020 als Vertreterin der Arbeitnehmenden in den ewb-Verwaltungsrat gewählt.

Wasserfallen ist seit 2012 Co-Generalsekretärin der SP Schweiz und war davor rund sieben Jahre im Bundesamt für Energie (BFE) tätig. Zudem ist sie Mitglied der Gewerkschaft VPOD.

Der Wahl ging ein Streit um die Zuständigkeit der Nomination zwischen den Gewerkschaften und Personalverbänden voraus. Wasserfallen sei keine geeignete Vertretung der Arbeitnehmenden, weil sie keinen gewerkschaftlichen Hintergrund habe, argumentierte SP-Stadtrat Johannes Wartenweiler als Vertreter des regionalen Gewerkschaftsbundes GSB. Sie habe zudem nicht die Unterstützung aller Sozialpartner bei ewb.

Wartenweiler kritisierte, dass die Gewerkschaften Unia und GSB bei der Nomination nicht mitwirken konnten. "Aus meiner Sicht ist das ein Verstoss gegen Treu und Glauben", sagte Wartenweiler am Donnerstag vor dem Stadtrat. Er forderte, das Geschäft zurückzuweisen.

Anders schätzte die vorberatende Aufsichtskommission (AK) des Stadtrats die Situation ein. Sie hat den Nominationsprozess vergangenen März als korrekt eingestuft. Die Personalvertretung des ewb habe die Nomination ordnungsgemäss abgesegnet, sagte Danielle Cesarov-Zaugg von der AK.

Zudem habe die Personalvertretung - entgegen der Darstellung der Gewerkschaft - eine Vertretung der Unia zu einem Hearing eingeladen. Der Kandidat sei aber nicht erschienen.

Zahlreiche Stadträte sahen sich am Donnerstag zwischen den Fronten eines Machtkampfes. Viele fanden kein Grund, an der Eignung von Wasserfallen zu zweifeln. Auch die SP stellte sich geschlossen hinter die Kandidatin. "Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass der Verwaltungsratssitz nicht besetzt ist", sagte Edith Siegenthaler für die SP. Leidtragende seien schlussendlich die Arbeitnehmenden.

Vakant ist die Stelle seit Oktober des vergangenen Jahres. Zur Ersatzwahl kam es, weil André Wehrli von seinem Amt zurückgetreten ist. Der ewb-Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, wovon mindestens eines dem Gemeinderat angehören muss.

(AWP)