Der Ständerat stimmte am Dienstag der Auflösung des Fonds oppositionslos zu. Der Nationalrat hatte die Vorlage bereits in der Sommersession angenommen. Das geänderte Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.

Der Fonds verfügt aktuell über ein Kapital von 32,4 Millionen Franken. Das Geld soll an die Kantone verteilt werden. Auswirkungen auf die Begünstigten von Leistungen des Fonds hat die Auflösung nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) nicht. Eine Auflösung empfohlen hatte auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK).

(AWP)