Die Staatsanwaltschaft wollte die Lonza wegen Widerhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz und fahrlässiger Verunreinigung von Trinkwasser strafrechtlich zur Verantwortung ziehen. Der Chemiekonzern soll in den Jahren 2011 bis 2017 das Wasser mit dem krebserregenden Lösungsmittel 1,4-Dioxan verschmutzt haben ohne etwas dagegen zu unternehmen.

In seinem Urteil vom 5. September sprachen die Richter das Chemieunternehmen von diesen Vorwürfen frei, wie das Bezirksgericht Visp am Freitag mitteilte. In einem Anklagepunkt stellte es das Verfahren wegen Verjährung ein.

Kein konkretes Fehlverhalten

Die Strafuntersuchung habe zwar ergeben, dass 1,4-Dioxan in verschiedenen Konzentrationen im Grund- und Oberflächenwasser unterhalb von Visp festgestellt worden sei, schreibt das Gericht. Dessen Verwendung als Lösungsmittel sei von der Lonza übrigens auch nie bestritten worden.

Den Nachweis eines konkreten Fehlverhaltens eines Mitarbeiters der Produktionsbetriebe in Visp im Umgang mit 1,4-Dioxan habe die Staatsanwaltschaft jedoch nicht erbringen können.

Die Gewässerverschmutzung wurde 2014 bei der Grundwasserüberwachung entdeckt. Lonza vereinbarte mit der kantonalen Dienststelle für Umweltschutz eine maximale Abgabe von acht Kilogramm 1,4-Dioxan pro Tag ins Industrieabwasser. Für die Rhone wurde ein Grenzwert von 6,6 Mikrogramm pro Liter festgesetzt.

(AWP)