"Dass der Bundesrat den Branchenlockdown nicht sofort aufheben will,bleibt unverständlich und ist eine Ungleichbehandlung", schrieb Gastrosuisse. Das sei umso mehr der Fall, als Besuche in Kinos und Fitnessstudios, ebenfalls Innenräume, ab kommendem Montag wieder möglich seien.

Ein am letzten Dienstag veröffentlichtes Rechtsgutachten von Isabelle Häner von der Universität Zürich sei zum Schluss gekommen, dass der Bundesrat die Corona-Richtwerte anpassen und erweitern müsse, schrieb Gastrosuisse. Es müssten Indikatoren und Richtwerte geschaffen werden, die auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte in Zusammenhang mit den bislang angeordneten Massnahmen berücksichtigen.

Bars und Clubs wünschen Einbezug in Gespräche

Auch die Schweizer Bar und Club Kommission (SBCK) bezeichnete es als positiv, dass Gastronomie und Kultur unter stark eingeschränkten Bedingungen ab dem 19. April wieder möglich sind. Der Verband vermisst jedoch bei den vorgegebenen Schutzmassnahmen die Berücksichtigung neuer Elemente, wie etwa die nationale Teststrategie.

Zudem seien einmal mehr die Rahmenbedingungen und der Zeitplan durch den Bund vorgegeben, ohne mit der Branche Gespräche darüber zu führen, was in der Realität tatsächlich umsetzbar sei. Es brauche somit weiterhin Unterstützung für die betroffenen Unternehmen und eine Übernahme von 100 Prozent des Schadens bei der Entschädigung für Kulturunternehmen.

Tourismus-Verband erfreut

Aus Sicht des Schweizerischen Tourismus-Verband STV ist die Öffnung der Restaurantterrassen erfreulich. Nach Monaten des kompletten Lockdowns liefere sie eine Teilperspektive und ermögliche zumindest einigen Betrieben eine Wiederaufnahme der Gäste-Bewirtung.

Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang etwa das Vorgehen der Basler Regierung, die sich bei einer Öffnung der Terrassen für eine vorübergehende Ausdehnung der Aussenbestuhlung ausgesprochen habe. Ein ähnliches Vorgehen weiterer Kantone wäre aus Sicht der Tourismusbranche wünschenswert, hiess es.

(AWP)