Der Einzelrichter lehnte eine superprovisorische Massnahme ab, wie aus der Verfügung des Gerichts hervorgeht, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Mittwoch vorlag. Stein des Anstosses war demnach ein Spendenaufruf des Vereins vom 11. November im Abstimmungskampf mit dem Wortlaut: "Minderjährige schuften in Glencore-Mine".

Glencore monierte unlauteren Wettbewerb und machte Persönlichkeitsschutz geltend. Die Behauptungen auf dem Abstimmungsflyer seien falsch, schrieb der Konzern in einer Medienmitteilung.

Gemäss der Verfügung forderte das Unternehmen unter anderem, der Spendenaufruf dürfe nicht mehr weiterverbreitet werden, der Verein müsse einen Link auf den betreffenden Text von der Webseite entfernen und auch einen entsprechenden Tweet löschen. Dies sei im Sinne einer superprovisorischen Massnahme zudem sofort und ohne Anhörung der Gegenpartei anzuordnen.

Auch müsse der Verein eine Richtigstellung veröffentlichen. Das Gericht hält in dem ersten Entscheid fest, es sei nicht mehr möglich, zu verhindern, dass die genannten Publikationen bereits einem breiten Publikum zur Kenntnis gebracht worden seien. Der Verein hat nun zehn Tage Zeit, zu den Forderungen Stellung zu nehmen.

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(AWP)