Auf die geltende Pauschale hatten sich die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und - direktoren (GDK) und die Einkaufsgemeinschaften der Versicherer zunächst bis Mitte Jahr und dann bis Ende September geeinigt. Auf eine Verlängerung bis Ende Jahr hätten sich die Tarifvertragspartner nicht mehr einigen können, schreibt die GDK in einer Mitteilung vom Montag.

Ab Anfang Oktober komme deshalb ein Tarif von 16.50 Franken zur Anwendung. Diese Vergütung sei nicht kostendeckend und dürfte viele Arztpraxen zum Ausstieg aus der Impfkampagne bewegen, warnt die GDK.

Der Vorstand der GDK empfiehlt deshalb den Kantonen, die Differenz von acht Franken zu decken. Der Entscheid obliege aber den einzelnen Kantonen. Viele Kantone sähen schon heute einen höheren Tarif für Impfungen in Arztpraxen vor. Das zeige, dass auch die geltende Pauschale von 24.50 Franken nicht kostendeckend sei.

Der finanzielle Aufwand für die Zusatzfinanzierung müsse den gesamtwirtschaftlichen Kosten gegenübergestellt werden, die ein Ausstieg vieler Arztpraxen aus der Impfkampagne nach sich ziehen würde, schreibt die GDK weiter. Denn die Arztpraxen seien und blieben ein wichtiger Pfeiler dieser Kampagne.

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(AWP)