Die Politik beschäftigt sich mit der Angleichung der regulatorischen Bedingungen: Mit den Regulierungswerken Fidleg und Finig will die Schweiz dem EU-Regelwerk MiFID gerecht werden und vergleichbare Bedingungen schaffen. Doch der politische Prozess in Bern ist langsam. Brüssel hat MiFID zwar um ein Jahr auf Anfang 2018 verschoben, aber diesen zeitlichen Vorteil scheint die Schweiz nicht auszunutzen (eine Übersicht über die EU- und Schweizer Regulierung finden Sie hier).

Fidleg und Finig sind zentral für die Geschäfte der Schweizer Banken in der EU, bringen aber allein den Marktzugang nicht. Global geregelt würde dieser über ein Finanzdienstleistungsabkommen oder eine Drittstaatenregelung bei MiFID. Beides ist aber eher unwahrscheinlich.

Ausserdem müsste sich die Schweizer Finanzwirtschaft klar werden, was sie verhandeln will. "Die Finanzbranche ist fragmentiert: Grossbanken wollen nicht das gleiche wie Kantonalbanken, Privatbanken und andere Vermögensverwalter haben ebenfalls unterschiedliche Ansprüche. Es bestünde schon die Möglichkeit, ein Abkommen zu schliessen, aber dafür bräuchte es zuerst ein einheitliches Auftreten", sagt Pascal Sprenger, Partner bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG.

Schweiz nicht im Binnenmarkt

Die Schweiz ist genaugenommen nicht Teil des EU-Binnenmarktes, hat aber einen weitreichenden und detailliert geregelten Zugang. Die Schweiz hat damit in etwa die gleiche Stellung gegenüber dem Binnenmarkt wie die übrigen EFTA-Mitglieder Norwegen, Liechtenstein und Island. Mit einem Unterschied allerdings: Während diese drei Länder Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums EWR sind, regelt die Schweiz die Beziehungen über die bilateralen Verträge.

Diese sind 1999 und 2004 in Kraft gesetzt worden. Zum Paket der bilateralen Übereinkünfte mit der EU gehören auch das Freihandelsabkommen von 1972, das die Schweiz mit der damaligen EWG abschloss und das Zölle abbaut, sowie das Versicherungsabkommen von 1989. Wegen dieses Abkommens müssen Schweizer Versicherer, die in der EU Lebensversicherungen anbieten wollen, über Tochtergesellschaften in den EU- oder EWR-Ländern verfügen. Direkt grenzüberschreitend ist dies nicht erlaubt.

Freistellung und Tochtergesellschaften

Die Banken sind aber in einer komplizierteren Lage als die Versicherer. Allerdings ist für die Vielzahl von Schweizer Banken der eigene Markt zu gross, sie müssen auch Kunden im europäischen Ausland und anderswo in der Welt bedienen, um überleben zu können. 50 Prozent der verwalteten Vermögen stammen aus dem Ausland. Etwa ein Fünftel der knapp 170'000 Schweizer Bankenarbeitsplätze hängen von Europa ab.

Eine Form von individuellem Marktzugang für die Banken ist das Freistellungsverfahren, aber das gibt es bisher nur mit Deutschland. „Die Schweizer Banken können in Deutschland, einem nach wie vor wichtigen Markt, eine so genannte Freistellung beantragen", erklärt Pascal Sprenger von KPMG. "Das kann für Banken interessant sein , aber sie brauchen dazu ein Partnerinstitut – ein sogenanntes 'Anbahnungsinstitut' im Deutschland und eine Erlaubnis von der deutschen Aufsicht. Inzwischen besteht auch die Möglichkeit einer vereinfachten Freistellung ohne Partnerinstitut, aber eine solche wurde bisher noch nicht erteilt."

Grössere Institute erreichen den Marktzugang auch über eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung. Auf diese Weise erhalten sie auch den sogenannten EU-Passport zur Betreuung von Kunden in EU- und EWR-Ländern. Die Tochtergesellschaft ist dann aber eine deutsche, französische oder spanische Bank. "Sie können teilweise Aufgaben zurück in die Schweiz Auslagern und einen Teil der Wertschöpfung in der Schweiz behalten. Aus Kostengründen – Lohnniveau und laufende Betriebskosten sind in der EU regelmässig tiefer- ergibt dies je länger, je weniger Sinn und führt eher zu einem Arbeitsplatzabbau in der Schweiz."

Komplizierte politische Lage

In die Entwicklung des EU-Marktzugangs und einer umfassenderen Regelung spielen politische Themen hinein: Die Einschränkung des freien Personenverkehrs als Folge der Masseneinwanderungsinitiative, das Strommarktabkommen sowie der gesamte institutionelle Rahmen der Beziehungen Schweiz-EU. Die EU will als erstes die institutionellen Bedingungen aushandeln, doch die Kernfrage, wie viel EU-Recht die Schweiz "dynamisch" oder automatisch übernehmen soll, ist umstritten. Das Thema wird wohl früher oder später zur Volksabstimmung kommen, wobei dies die bilateralen Beziehungen und damit auch die wirtschaftlichen Unternehmen insgesamt tangieren wird.

Ausserdem hat das Brexit-Votum die Lage noch einmal verkompliziert. Nach dem Austritts-Entscheid des Vereinigten Königreichs ist noch nicht bekannt, wie dessen künftiges Verhältnis zur EU aussehen wird. Premierministerin Theresa May sagte am Wochenende, sie wolle die Personenfreizügigkeit beenden, womit sie ein sehr heikles Thema zum zentralen Punkt der künftigen Brexit-Verhandlungen macht.

Wie auch gegenüber der Schweiz besteht die EU darauf, dass es den Binnenmarktzugang nur gegen Akzeptierung der Personenfreizügigkeit gebe. Die Diskussionen bewegen sich derzeit darum, ob Grossbritannien im "Single Market", wie der EU-Binnenmarkt auf Englisch heisst, bleiben soll oder nicht. Zuletzt sagte Brexit-Minister David Davis, das Land werde wohl aus dem Binnenmarkt austreten.

Parallele Schweiz-Grossbritannien?

Ein Verbleib mache eine Begrenzung der Zuwanderung unmöglich, sagt insbesondere das Lager der Brexit-Befürworter. Auch die "Norway-Option", also eine Art EWR-Stellung für das Vereinigte Königreich, ist ebenfalls umstritten: Dabei hätten die Briten fast alle Verpflichtungen der EU-Mitgliedschaft ohne Mitspracherechte, also eine schlechtere Stellung als bisher.

Die britische Regierung könnte daher versuchen, einen sektoriellen Zugang zum EU-Binnenmarkt auszuhandeln. Besonders die Londoner Finanzbranche und die britische Automobilindustrie sind daran interessiert. Druckmittel wäre für London bei solchen Gesprächen, dass das Vereinigte Königreich mehr Waren aus der EU bezieht als umgekehrt.

Einfach eine Parallele zwischen der britischen und der Schweizer Lage zu ziehen ist derzeit nicht so einfach möglich, da die Schweiz die bilateralen Verträge hat. Sollten diese aber ausser Kraft gesetzt werden – sei es wegen einer Volksabstimmung oder Unstimmigkeiten bei späteren Verhandlungen – wäre die Schweiz in einer ähnlichen Lage wie die Briten.