Das Unterhaus muss erneut über den Entwurf des Brexit-Gesetzes beraten, weil die Lords im Oberhaus Änderungen daran vorgenommen haben: Sie fordern eine Garantie für die Rechte von EU-Bürgern, die in Grossbritannien leben und ein Vetorecht für das Parlament am Ende der Austrittsverhandlungen mit der EU.
Die Regierung hat angekündigt, alle Änderungen an dem Gesetzentwurf mit ihrer Mehrheit im Unterhaus wieder rückgängig zu machen. Für diesen Fall muss das Gesetz im sogenannten Ping-Pong-Verfahren nochmals ins Oberhaus. Britische Medien gehen davon aus, dass die Lords dann nachgeben werden. Gezwungen dazu sind sie nicht.
Premierministerin Theresa May braucht die Zustimmung beider Parlamentskammern zum Brexit-Gesetz, um die Scheidung von der EU einzureichen. Das soll spätestens Ende März geschehen. Erst dann können die zweijährigen Austrittsverhandlungen beginnen./cmy/DP/jha
(AWP)