Marti war im Januar 2021 von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) als ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt worden, um eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre zu prüfen. Im September wurde bekannt, dass gegen Marti eine Strafanzeige eingereicht worden war.
Geführt wird ein Verfahren gegen Marti von Stephan Zimmerli. Er hatte als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes im Auftrag der AB-BA die Vorwürfe gegenüber Marti untersucht.
Die Ermächtigung für das Führen eines Strafverfahrens wie im Fall von Marti muss grundsätzlich erteilt werden, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schrieb. Dies sei auch dann der Fall, wenn die Wahrscheinlichkeit gering sei, dass ein Tatbestand erfüllt sei.
Verweigert werden kann die Ermächtigung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese sind erfüllt, wenn offensichtlich keine strafbare Handlung vorliegt, wenn es sich um einen leichten Fall handelt und wenn die Person, gegen die sich die Anzeige richtet, bereits auf angemessene Weise disziplinarisch bestraft worden ist.
Die Ermächtigung zur Strafverfolgung sei kein Hinweis auf Schuld oder Unschuld einer Person, stellte das EJPD in seiner Mitteilung klar. Dies habe allein die Strafverfolgungsbehörde zu prüfen.
(AWP)