Dabei soll laut dem Bundesrat der Eckwert gelten, dass alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer einen Beitrag von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme zur Schadensdeckung leisten sollen. Damit könnten gegenwärtig Gebäudeschäden bis zu rund zwanzig Milliarden Franken abgedeckt werden.

Die Eventualverpflichtung soll für alle Gebäude in der Schweiz mit einer Versicherungssumme bis 25 Millionen Franken gelten, so der Bundesrat. Ausgenommen werden sollen Bundesbauten.

Diese Vorschläge hatte eine Arbeitsgruppe von Bund, Kantonen und Verbänden gemacht. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nun beauftragt, bis im Dezember 2023 eine Vernehmlassungsvorlage zu erstellen. Über die Verfassungsänderung müssten nach dem Parlament auch Volk und Stände abstimmen, bevor sie in Kraft treten könnte.

Schwere Erdbeben gehören laut dem Bundesrat zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. In der Schweiz existiert keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Aktuell sind rund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbebenschäden versichert.

Versicherungsidee mehrfach gescheitert

Vergangenes Jahr hatte das Parlament den Bundesrat verpflichtet, Grundlagen für die Finanzierung von Gebäudeschäden im Fall eines Erdbebens mittels einer Eventualverpflichtung zu schaffen. Den Anstoss dafür gab die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S).

Das Thema Erdbebenversicherung ist jedoch umstritten. Im Parlament lehnte eine Minderheit den Vorschlag ab mit dem Argument, dass es schon heute für alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern möglich sei, eine Erdbebenversicherung abzuschliessen. Die Verantwortung solle bei den Privaten bleiben.

Der Bundesrat hatte bisher ebenfalls grundsätzliche Bedenken. Eine obligatorische Erdbebenversicherung sei seit 25 Jahren nicht mehrheitsfähig, gab Finanzminister Ueli Maurer in der Ratsdebatte zu bedenken. Ein Grund dafür sei, dass es heute gute private Modelle gebe.

(AWP)