Damals trat die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft. Seither befanden sich Kantone und Krankenkassen in einem Verteilkampf. Im Kern ging es um die Frage, wer Pflaster, Verbände, Spritzen, Gehhilfen und weiteres Pflegematerial zahlen muss.

Vergangenen Herbst fällte das Bundesverwaltungsgericht einen Grundsatzsatzentscheid zu Gunsten der Versicherer. Die Richter entschieden, dass Pflegematerial nicht mehr über die obligatorische Krankenversicherung abgerechnet werden darf.

Bezahlen muss es seit Januar 2018 vollumfänglich der sogenannte Restfinanzierer, also Kantone und Gemeinden. Einige Krankenkassen deuteten in der Vergangenheit an, dass sie für die geleisteten Beträge eine Rückerstattung verlangen werden.

Wie die Helsana am Donnerstag mitteilte, will sie keine Rückerstattung der seit 2013 vergüteten Beträge. Sie begründet den Verzicht mit einem "nicht zu verantwortenden Mehraufwand und möglichen Gerichtsverfahren". Auf wieviel Geld die Helsana verzichtet, konnte ein Sprecher auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA nicht sagen. Eigene Schätzungen hätten keinen verlässlichen Wert ergeben, sagte er.

(AWP)