Der Entscheid gegen die Aufhebung sei einstimmig gefallen, teilten die Parlamentsdienste am Montag mit. Zuvor hatte sich bereits die zuständige Kommission des Nationalrats einstimmig gegen eine Aufhebung der Immunität ausgesprochen.

Keller wurde Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen, wegen Aussagen, die er in der Januar-Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift "Plädoyer" machte. Keller soll darin Inhalte eines zu diesem Zeitpunkt noch hängigen und nicht öffentlichen Beschwerdeverfahrens preisgegeben haben.

Zweifel an Amtsgeheimnisverletzung

Die Kommission erachte es als fraglich, ob im Rahmen der vorgeworfenen Handlung überhaupt eine Amtsgeheimnisverletzung vorliege, hiess es in der Mitteilung. Selbst für den Fall, dass man diese Auffassung nicht teile, "wäre die Intensität der mutmasslichen Tat so gering, dass eine Aufhebung der Immunität unverhältnismässig wäre".

Keller war vor einem Jahr als ausserordentlicher Bundesanwalt damit beauftragt worden, informelle und nicht protokollierte Treffen von Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Präsident Gianni Infantino zu untersuchen.

Im Mai dieses Jahres entschied die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona TI, dass Keller nicht mehr gegen Infantino ermitteln darf. Dieser hatte gegenüber dem Gericht erfolgreich argumentiert, dass man Keller Befangenheit vorwerfen kann. Einerseits weil er offensiv informierte, andererseits wegen der Aussagen im "Plädoyer".

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(AWP)