Es handelt sich um die erste Klage dieser Art in der Schweiz, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag erklärte. Die ukrainische Nichtregierungsorganisation hatte ihre Klage am Mittwoch eingereicht und wurde dabei von der in Genf ansässigen Organisation Civitas Maxima unterstützt, wie die beiden Organisationen am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung mitteilten.

Die Bundesanwaltschaft prüft die Anzeige nun nach dem üblichen Verfahren, wie sie gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA weiter erklärte. Dabei solle festgestellt werden, ob die Bundesbehörden zuständig sind und ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Auf dieser Grundlage werde die Bundesanwaltschaft entscheiden, ob ein Strafverfahren eröffnet wird.

Der Genfer Fotojournalist war Anfang März in der südukrainischen Region Mykolajiw im Gesicht und am Unterarm verletzt worden. Er war in einem Auto mit der deutlich sichtbaren Aufschrift "Presse" in Richtung dieser Stadt unterwegs, als er nach eigenen Angaben von den russischen Streitkräften ins Visier genommen wurde.

Ein Reisepass, 3000 Euro in bar, persönliche Gegenstände, ein Helm, eine Fotoausrüstung und ein Laptop seien ihm nach einer Kontrolle abgenommen worden, hatte er angegeben.

(AWP)