Mithilfe von Unternehmens-Identifikationsnummern können juristische Einheiten identifiziert werden. Das Bundesamt für Statistik (BFS) vergibt und verwaltet bereits solche Firmen-IDs für die Schweiz, genannt UID. Nach dem Willen des Parlaments können Schweizer Banken, Makler, Fonds und Händler nun auch den internationalen Identifikator - den Legal Entity Identifier (LEI) - beim BFS beantragen.

Ziel der Gesetzesrevision ist es, die Qualität von Finanzdaten zu verbessern und die Beurteilung von Systemrisiken zu vereinfachen. Zudem soll auch die Transparenz auf dem internationalen Finanzmarkt verbessert werden. Der Bundesrat hatte die Gesetzesrevision auf Wunsch der Unternehmen vorgelegt.

Die Gesetzesrevision habe keine negativen Auswirkungen, betonte Bundesrat Alain Berset in der Debatte im Ständerat: Der internationale Identifikator sei freiwillig, für Schweizer Firmen würden keine neuen Verpflichtungen geschaffen; das BFS erhalte kein Monopol, der Identifikator könne weiterhin auch im Ausland beantragt werden; das BFS könne die neue Aufgabe mit den bestehenden Ressourcen bewältigen.

Automatische Erneuerung

Der Bundesrat rechnet damit, dass längerfristig rund 5000 Unternehmen Interesse an einem internationalen Identifiaktor haben dürften. Grundsätzlich war die Schaffung der neuen ID in den Räten nicht umstritten. In einer Detailformulierung lenkte der Nationalrat am Donnerstag auf die Linie des Ständerates ein.

Folglich wird im Gesetz nur generell festgehalten, dass die Zuweisung und die Erneuerung der LEI kostenpflichtig ist. Mit dieser allgemeinen Formulierung sei im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung des Nationalrates klar, dass die Unternehmen nicht jedes Jahr aktiv eine neue Nummer beantragen müssen, zeigte sich der Ständerat überzeugt. Der Identifikator werde automatisch erneuert, aber jährlich in Rechnung gestellt.

Der Nationalrat folgte dieser Argumentation in seiner zweiten Beratung ohne Gegenstimmen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

(AWP)