Demnach darf die Wahl nicht wie vom damaligen Ministerpräsidenten Matteo Renzi vorgeschlagen in zwei Durchgängen stattfinden, sondern nur in einem. Die Richter erklärten, das von ihnen geänderte Gesetz könne umgehend angewandt werden. Damit machten sie den Weg für baldige Neuwahlen frei. Den Grossteil der Reform tasteten sie nicht an.

Renzi hatte die Reform 2015 durchgesetzt, um für stabile Verhältnisse zu sorgen. Kritiker monieren, das System führe zu einer Machtkonzentration. Präsident Sergio Mattarella hat eine Wahlrechtsreform als Bedingung für Neuwahlen genannt.

Seit dem Nein der Bevölkerung im Verfassungsreferendum vom Dezember gelten für die beiden Parlamentskammern verschiedene Wahlverfahren. Mattarella argumentiert, eine Abstimmung könne nicht nach zwei unterschiedlichen Systemen ablaufen. Die Legislaturperiode endet im März 2018. Die meisten Parteien sind aber für Neuwahlen.

(AWP)