Diese Position beschloss die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) an einer ausserordentlichen Plenarversammlung zur Steuervorlage 17 (SV17) am Freitag in Bern mit allen Stimmen der 23 Anwesenden. Die neue Unternehmensbesteuerung müsse zudem "so schnell wie möglich" in Kraft treten, sagte Charles Juillard, FDK-Präsident und Finanzdirektor des Kantons Jura, vor den Medien.

WUNSCHTERMIN ANFANG 2019

Als Wunschtermin nannte Juillard den 1. Januar 2019, im Wissen, dass dieses Ziel "sportlich" sei. Es gelte schnell zu handeln, um die seit Jahren andauernde Unsicherheit zu beenden und die "Attraktivität der Schweiz zu garantieren".

Die Kantone würden alles dafür tun, diesen Zeitplan voranzutreiben, ergänzte die FDK-Vizepräsidentin und basel-städtische Finanzdirektorin Eva Herzog. Bis Ende Januar sollen diese die Eckdaten ihrer jeweiligen Umsetzungspläne bereitstellen. Viele von ihnen hatten bereits klare Pläne für die Umsetzung der an der Urne gescheiterten Unternehmenssteuerreform (USR) III und können gemäss Juillard auf einiges zurückgreifen.

Die SV17 verfolgt das Ziel, die kantonalen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abzuschaffen, weil diese international nicht mehr akzeptiert werden. Mit tieferen kantonalen Gewinnsteuern sollen die betroffenen Firmen trotzdem in der Schweiz gehalten werden.

"In den grossen Linien" sei die Unterstützung für die bundesrätliche Vorlage unbestritten, sagte Juillard weiter. Allerdings fordert die FDK ebenfalls einstimmig, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer, den die Kantone zur Kompensation der Steuerausfälle erhalten sollen, auf 21,2% erhöht wird.

Der Entscheid des Bundesrats, den Kantonsanteil nur auf 20,5% zu erhöhen, missachte die Ausgewogenheit der Lastenverteilung. Die 21,2% seien ein vom Parlament im Zuge der USR III beschlossener ausgewogener Kompromiss. An diesem sei festzuhalten.

ZINSBEREINIGTE GEWINNSTEUER ERMÖGLICHEN

Dass der Bundesrat mit Blick auf die Kritik im Abstimmungskampf zur USR III nun auf die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer verzichten will, ist für die FDK nachvollziehbar. Allerdings verlangen die Finanzdirektoren, dass den Kantonen die Möglichkeit zugestanden wird, dieses Instrument einzuführen.

Dies würde es namentlich dem Kanton Zürich erlauben, einen fakultativen Abzug für die Eigenfinanzierung einzuführen und so sein Steuersubstrat zu erhalten, obwohl er keinen grossen Spielraum für eine allgemeine Gewinnsteuersenkung habe, wie die FDK schreibt.

Der Kanton Zürich erhoffe sich vom fakultativen Abzug für Eigenfinanzierung eine gezielte Wirkung, teilte der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker mit. Dass die FDK sich auf den Zürcher Antrag hin nun dafür stark macht, wertet Stocker als Signal dafür, "dass es den Kantonen wichtig ist, Zürich als bedeutendstem Wirtschaftsstandort des Landes eine gute Umsetzung der SV17 zu ermöglichen".

"AUSGEWOGENES PROJEKT"

Im Vergleich zur vorherigen Vorlage soll die SV17 auch besser gegenfinanziert und sozial abgefedert werden. Der Bundesrat schlägt vor, Dividenden auf Beteiligungen über 10% zu mindestens 70% zu besteuern. Die Kinderzulagen sollen um 30 Franken erhöht werden. Beides unterstützt die FDK. "Es braucht ein ausgewogenes Projekt", sagte Juillard dazu.

Der Bundesrat hatte im September, nur gut ein halbes Jahr nach dem Nein zur USR III, das Nachfolgeprojekt SV17 vorgestellt. Seinen Angaben zufolge belastet dieses den Bundeshaushalt mit rund 750 Mio CHF. Bei der USR III hatte der Bund mit Kosten von rund 1,2 Milliarden gerechnet. Die SV17 ist noch bis am 6. Dezember in der Vernehmlassung.

mk

(AWP)