Die zentrale Differenz zwischen den Räten betrifft den Ausgleich für die Renteneinbussen, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes entstehen. Der Ständerat will neue AHV-Renten pauschal um 70 CHF erhöhen und den Plafond für die Ehepaarrenten anheben. Der Nationalrat hat einen Ausgleich in der 2. Säule beschlossen. Sein Modell ist aber sehr viel kostspieliger.

Die Kommission hat dieses nun überarbeitet. Kosten sollen unter anderem gesenkt werden, indem jüngere Arbeitnehmende und ihre Arbeitgeber tiefere Pensionskassenbeiträge zahlen. Der Koordinationsabzug soll ganz abgeschafft werden, es müssten also auf dem ganzen Lohn Beiträge gezahlt werden.

Dadurch soll das Rentenniveau gesichert und die Altersvorsorge von Teilzeitbeschäftigten verbessert werden, was vor allem Frauen zugute kommt. Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Freitag stimmte die Kommission dem abgeänderten Modell mit 13 zu 12 Stimmen zu.

Zusammen mit anderen Massnahmen, darunter einer Leistungsgarantie für eine Übergangsgeneration von 20 Jahren, sollen sich die Kosten für den Ausgleich auf 2,85 Mrd CHF im Jahr 2030 belaufen. Das bisherige Modell des Nationalrats kostet 4,45 Mrd, jenes des Ständerats 3,25 Mrd. Die Minderheit der Kommission möchte dem Ständerat folgen.

Ebenfalls festgehalten hat die Kommission am so genannten zweistufigen Interventionsmechanismus: Sobald der AHV-Fonds unter 80% einer Jahresausgabe sinkt, wird das Rentenalter schrittweise auf bis zu 67 Jahre angehoben. Parallel dazu wird die Mehrwertsteuer um bis zu 0,4 Prozentpunkte erhöht. Dieser Entscheid fiel mit Stichentscheid des Präsidenten.

Vor der Interventionsschwelle will die Kommission die Mehrwertsteuer um lediglich 0,6% erhöhen. Der Ständerat hatte 1% beschlossen. Das würde die Wirtschaft nach Ansicht der Kommissionsmehrheit aber zu stark belasten. Die Räte möchten die Vorlage in der Frühlingssession bereinigen. Ob das angesichts der grossen Differenzen möglich ist, scheint inzwischen fraglich.

mk

(AWP)