So sollen Unternehmen Aktienkapital auch in Fremdwährung führen dürfen. Der Ständerat hat dies abgelehnt. Die Nationalratskommission beharrt auch auf der erleichterten Gründung von Unternehmen. Der Ständerat will an der geltenden Pflicht zur öffentlichen Beurkundung festhalten.

Gewisse umstrittene Punkte will die Nationalratskommission nochmals prüfen. Dafür braucht sie die Zustimmung der ständerätlichen Schwesterkommission. Das Geschäft kommt deshalb nicht wie geplant in der kommenden Herbstsession, sondern erst in der Wintersession erneut in den Nationalrat, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

In den Punkten, die grosse Beachtung fanden, haben sich die Räte bereits geeinigt. So beschlossen sie Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser börsenkotierter Unternehmen.

In Verwaltungsräten soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein, in Geschäftsleitungen zu mindestens 20 Prozent. Betroffen sind etwa 200 Unternehmen. Unternehmen, die den Richtwert nicht erreichen, müssen im Vergütungsbericht die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen.

Mit der Revision des Aktienrechts wird auch die Abzockerinitiative auf Gesetzesebene umgesetzt. Bisher gibt es erst Verordnungsbestimmungen dazu.

(AWP)