Das UVEK habe die voraussichtlichen Kosten um 1,1 Milliarden Franken höher verfügt als von der Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds (Stenfo) vorgeschlagen, schreibt Swissnuclear am Mittwoch. Damit würden die AKW-Betreiber verpflichtet, überhöhte Beiträge in die Fonds für die Stilllegung und Entsorgung einzutragen.

Die Betreiber hinterfragen die sachliche Begründung der Verfügung. Zur Wahrung der Rechte der Eigentümer sähen sie sich gezwungen, Beschwerde gegen die Kostenverfügung einzureichen, hiess es in der Mitteilung.

(AWP)