Er hat am Mittwoch die entsprechende Änderung in die Vernehmlassung geschickt, wie er mitteilte. Darin soll ausserdem geregelt werden, dass die Krankenversicherer neu höchstens zwei Betreibungen pro Jahr und versicherte Person durchführen dürfen. So sollen die Betreibungskosten gesenkt werden.
Geregelt werden sollen zudem etwa auch die Kosten für Mahnungen und Zahlungsaufforderungen, die die Versicherer ausstellen. Das Parlament wollte die Festlegung dieser Kosten dem Bundesrat übertragen, damit die Gleichbehandlung der Versicherten verbessert werde. Der Bundesrat sieht nun aber vor, diese Kompetenz dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zu übertragen. Diese könne die Kosten an die Kostenentwicklung anpassen. Die Versicherer könnten die Höhe ihre Verwaltungskosten nicht mehr selber festlegen.
Ausserdem soll es den Kantonen ermöglicht werden, dass sie sich von den Versicherern die Verlustscheine für nicht bezahlte Prämien abtreten lassen können. Die Modalitäten der Übernahme von Verlustscheinen durch die Kantone sollen ebenfalls geklärt werden. Derzeit müssen die Kantone den Versicherern 85 Prozent der Forderungen für nicht bezahlte Versicherungsprämien, für die ein Verlustschein ausgestellt wurde, zurückerstatten. Übernimmt der Kanton in Zukunft weitere 5 Prozent dieser Forderungen, wird der Versicherer alle Forderungen an ihn abtreten.
Das alles beschloss das Parlament bereits in der Frühlingssession. Mit der Verordnungsanpassung sollen diese Änderungen in Kraft gesetzt werden. Geplant ist eine Umsetzung per 1. September 2023 respektive bei einem Teil davon per 1. Januar 2024.
(AWP)