Das Parlament hatte in der Herbstsession 2021 die sogenannte "Lex Netflix" verabschiedet. Verschiedene Jungparteien ergriffen dagegen das Referendum. Am 15. Mai stimmt die Bevölkerung über die Vorlage ab.

Das überparteiliche Komitee "Ja zum Filmgesetz" unterstrich an seiner Medienkonferenz in Bern die bereits im Parlament mehrheitsfähigen Argumente für die neue Investitionspflicht. Vertreterinnen und Vertreter von SP, Mitte, EVP, FDP, GLP und Grünen warben für die geänderten Regeln. Die Vorlage schaffe faire Marktbedingungen und stärke den Schweizer Film und KMU, lautete der Tenor.

Keine Subventionen

Den Streaminganbietern steht es frei, den Umsatzanteil künftig direkt in Schweizer Produktionen zu investieren oder eine Ersatzabgabe zu leisten, die zur Unterstützung des Schweizer Films eingesetzt wird. "Es ist ein austariertes und faires Konzept", sagte die Luzerner Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger. Eine Investitionspflicht gilt heute bereits für private Schweizer Fernsehsender.

Gmür erhofft sich von den neuen Investitionen, dass das Potenzial des Schweizer Films ausgeschöpft werde. "Wollen wir junge Leute für lokale Geschichten begeistern, müssen wir auf die Plattformen kommen." Es sei auch für die Tourismusstandorte eine Chance, sich international präsentieren zu können.

Diese gesteigerte Wertschöpfung erfolge ohne einen Subventionsfranken, hielt der Zuger FDP-Ständerat Matthias Michel fest. Der Staat rede den Anbietern auch nicht rein, wie sie den Umsatz reinvestieren sollten. "Es geht nicht um mehr staatliche Filmförderung, sondern um mehr Markt." Deshalb könne man das Gesetz auch aus liberaler Sicht unterstützen. Die FDP-Delegierten haben allerdings die Nein-Parole beschlossen.

"Man muss nun etwas Druck aufsetzen"

Die Befürworter des Filmgesetzes verwiesen auch aufs Ausland, wo eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste längst gängige Praxis ist. "Die Schweizer Filmbranche wird enorm davon profitieren, wenn sie gleiche Produktionsbedingungen wie die Filmindustrie in unseren Nachbarstaaten erhält", sagte die Berner Nationalrätin Regula Rytz (Grüne). Gefördert werde mit der Vorlage auch die kulturelle und sprachliche Vielfalt auf Streamingplattformen.

"Der Schweizer Film- und Serienmarkt wird belebt, wenn 'Tschugger' oder 'Wilder' Konkurrenz erhalten", ergänzte die Aargauer EVP-Nationalrätin Lilian Studer. Heute seien fast keine Schweizer Serien auf Netflix. "Man muss nun etwas Druck aufsetzen."

Heute fliessen all diese Einnahmen ins Ausland, wie die Befürworter der neuen Regeln kritisieren. Das sei unfair, weil die Schweizer Anbieterinnen im Fernsehmarkt längst zu Investitionen ins einheimische Filmschaffen verpflichtet seien.

Regeln in der EU bereits etabliert

Der Berner SP-Nationalrat Matthias Aebischer wehrte sich gegen die Kritik der Gegner der "Lex Netflix", wonach die Streaminganbieter die Preise wegen der neuen Investitionspflicht erhöhen könnten. "Die Vorlage ist kein Angriff aufs Portemonnaie, es muss niemand mehr bezahlen."

Kulturminister Alain Berset geht davon aus, dass der Schweizer Film mit der neuen Vorlage von zusätzlichen rund 18 Millionen Franken pro Jahr profitieren könnte. Ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern werden ebenfalls einen Beitrag an die Vielfalt des Filmangebots leisten müssen.

Streamingdienste sollen zudem neu verpflichtet werden, zu mindestens dreissig Prozent Serien oder Filme zu senden, die in Europa produziert wurden. Diese Regel kommt in der EU bereits zur Anwendung und liegt unter den Vorgaben für Fernsehsender.

Für die Berner GLP-Nationalrätin Melanie Mettler ist unter dem Strich klar: "Mit dem neuen Filmgesetz zieht die Schweiz mit ihren Nachbarländern gleich und sorgt für gleiche Produktionsbedingungen für einheimische Filme und Serien."

(AWP)