Die Kommission stellte fest, dass Firmen unzufrieden mit der Unternehmensabgabe sind - insbesondere jene, die sich im Rahmen von Projekten in Arbeitsgemeinschaften zusammenschliessen. Denn auch diese Arbeitsgemeinschaften sind mehrwertsteuerpflichtig und müssen somit eine Radio- und TV-Abgabe entrichten. Sie kritisieren, dadurch würden sie mehrfach belastet.

Gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist auf Basis des heutigen Rechts indes keine Anpassung der Erhebungspraxis möglich. Davon habe die KVF Kenntnis genommen, heisst es in der Mitteilung vom Dienstag. Zur Frage, ob und inwiefern politischer Handlungsbedarf besteht, will sie sich später äussern.

Abgabepflichtig sind Unternehmen, die im Mehrwertsteuer-Register eingetragen sind und einen jährlichen Umsatz von 500'000 Franken oder mehr erzielen. Relevant für die Höhe der Abgabe ist der weltweit erzielte Jahresumsatz eines Unternehmens.

Weiter stellte die Kommission fest, dass der Datenabgleich zwischen den Gemeinden und der Erhebungsstelle Serafe noch ungenügend sei und verbessert werden müsse. Die Serafe verschickt seit Anfang Jahr die Rechnungen für die Radio- und Fernsehgebühren. Der Versand mancher Rechnungen an falsche Adressen führte zu Reklamationen.

(AWP)