Im nächsten Jahr können also erneut maximal bis zu 4500 Arbeitskräfte mit einer Aufenthaltsbewilligung B und 4000 mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L aus Drittstaaten in die Schweiz geholt werden.

Da wegen des Brexit das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien seit Anfang Jahr nicht mehr angewendet wird, hat der Bundesrat auch für 2022 vorübergehend ein separates Kontingent für britische Erwerbstätige festgelegt. Dieses umfasst wieder bis zu 3500 Erwerbstätige; 2100 mit Aufenthaltsbewilligungen und 1400 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen.

Der Bundesrat sprach dabei von einer "Übergangslösung". Die Regelung nach 2022 hängt demnach von den Entwicklungen zu einem möglichen präferenziellen Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien über die zukünftigen Migrationsbeziehungen ab.

Unverändert bleiben zudem die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus der EU und der Efta, die in der Schweiz Einsätze von bis zu 90 respektive 120 Tagen leisten. 2021 stehen 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 500 Einheiten für Aufenthalter (B) zur Verfügung. Die quartalsweise Vergabe soll beibehalten werden.

Mit den Entscheiden will die Regierung die Erholung der Wirtschaft nach dem pandemie-bedingten Rückschlag unterstützen, wie sie mitteilte. Der Schritt erfolgte demnach nach Anhörung der Kantone und Sozialpartner sowie unter Berücksichtigung des Bedarfs der Wirtschaft im Land.

(AWP)