Handyanbieter verzichten seit 2014 auf solche stillschweigenden Vertragsverlängerungen, und einige Fitnesscenter haben diese Praxis unter dem Druck von Konsumentenorganisationen ebenfalls aufgegeben. Doch manche Kunden dürften schon in die Falle geraten sein, weil sie vergessen haben, einen Vertrag rechtzeitig aufzulösen.

Denn noch immer gibt es etliche Dienstleistungsverträge mit einer Klausel, die eine stillschweigende automatische Verlängerung ermöglicht - etwa für Dating-Plattformen oder Antivirus-Programme.

SVP und FDP: Der Einzelne ist gefragt

Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich der Frage angenommen und eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in die Vernehmlassung geschickt. Diese geht nun am Montag zu Ende.

Abonnemente sollen gemäss Vorschlag nicht mehr automatisch verlängert werden dürfen, ohne dass Anbieter die Kunden rechtzeitig darüber informieren, dass der Vertrag gekündigt werden kann. Unterlassen sie dies, sollen die Kunden ohne Konventionalstrafe jederzeit vom Vertrag zurücktreten können.

SVP und FDP haben sich gegen die Gesetzesänderung in Stellung gebracht: Verstösse müssten zwar bestraft werden, aber dies dürfe nicht auf Kosten der Vertragsfreiheit und des Verantwortungsbewusstseins jedes Einzelnen gehen, finden sie. Die Konsumenten müssten ihren Teil der Verantwortung tragen.

Die automatische Erneuerung eines Vertrags stelle kein wesentliches Problem dar, findet auch der Wirtschaftsdachverband economiesuisse. Der Wettbewerb dränge schwarze Schafe aus dem Markt, indem auf schädliche Praktiken hingewiesen werde.

Der Gewerbeverband weist zudem darauf hin, dass es für die Anbieter unverhältnismässig viel Aufwand und Kosten bedeute, alle Kunden schriftlich über ablaufende Fristen zu orientieren und dies nachzuweisen.

SCHUTZ GENÜGT NICHT

Wenig wohlwollend sieht auch die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) die mögliche Regeländerung - allerdings aus völlig anderen Gründen: Die SKS will wie die Westschweizer Konsumentenorganisation FRC, dass eine stillschweigende Verlängerung verboten wird - selbst mit vorheriger Benachrichtigung.

Stattdessen sollen Konsumenten über das Auslaufen ihres Vertrages informiert werden. Dabei sollen die Anbieter über Modalitäten einer allfälligen Verlängerung informieren. Jeder Vertragsverlängerung müssten die Konsumenten ausdrücklich zustimmen. Darüber müsste bei Vertragsabschluss informiert werden.

Die FRC verlangt zusätzlich zu Gunsten eines wirksamen Konsumentenschutzes, dass die Verletzung dieser Informationspflicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Wird ein Unternehmen deswegen angezeigt, müsste es dem Kunden bereits überwiesene Beträge zurückerstatten.

AUCH KLEINE UNTERNEHMEN EINBEZIEHEN

Die CVP erklärt sich mit dem Gesetzesvorschlag einverstanden, und auch die SP signalisiert Unterstützung. Sie wünscht sich, dass auch kleine Unternehmen davon profitieren können. Auch sie seien von stillschweigenden Vertragsverlängerungen betroffen.

Die Schweizerische Gesellschaft für Haftpflicht- und Versicherungsrecht wendet ein, dass der vorgeschlagene Gesetzesartikel ziemlich zahnlos bleibe, da er keine Sanktion vorsehe für fehlbare Anbieter. Man könne sich fragen, ob es nötig und sinnvoll sei, allein deswegen das UWG zu revidieren.

Der Anstoss zur Gesetzesänderung kam vom ehemaligen Nationalrat und heutigen Genfer Regierungsrat Mauro Poggia (MCG). Er reichte 2013 eine parlamentarische Initiative mit diesem Anliegen ein, die beide Räte guthiessen. Am Grundsatz, dass ein Dienstleistungsvertrag stillschweigend verlängert werden kann, wollte Poggia nicht rütteln.

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(AWP)