Die Landesregierung setzte am Mittwoch mehrere Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Neu gibt es damit einen Experimentierartikel: In Pilotprojekten können Akteure des Gesundheitswesens neue Modelle für tiefere Kosten ausprobieren. Dabei geht es beispielsweise um Einschränkungen bei der Wahl der Leistungserbringer.
Neu müssen zudem Versicherer und Leistungserbringer gewisse Daten kostenlos an die Behörden weitergeben. Dies soll laut Communiqué etwa die Festsetzung von Tarifen erleichtern.
Das Parlament hatte einen Teil des Kostendämpfungspakets des Bundesrats in der Frühjahrssession 2021 verabschiedet. Bereits Anfang des laufenden Jahres traten erste Massnahmen in Kraft. Mit den Verordnungsänderungen wird nun der Rest des sogenannten "Pakets 1a" umgesetzt.
Ein weiterer Teil es ersten Kostendämpfungspakets wurde in der Herbstsession von den eidgenössischen Räten gutgeheissen. Ein zweites Massnahmenpaket ist im Parlament hängig.
mk/
(AWP)