Davon profitieren Versicherte in den Kantonen Zürich, Zug, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt und Genf, wie das Bundesamt für Gesundheit am Donnerstag mitteilte. Die Rückerstattungen sind unterschiedlich hoch, abhängig von der Differenz zwischen eingezahlten Prämien und tatsächlichen Aufwendungen für medizinische Leistungen.

Am meisten erhalten die Versicherten im Kanton Waadt, nämlich 167,80 Franken. Die Rückerstattung im Tessin beläuft sich auf 118,05 Franken, jene in Genf auf 112,30 Franken. In den übrigen Kantonen liegt der Betrag unter 100 Franken, im Kanton Graubünden erhalten die Versicherten gar nur 1 Franken zurück. Die Rückerstattung erfolgt im Juni, entweder als Abzug von der Prämie oder als Auszahlung.

Das Ungleichgewicht war zwischen 1996 und 2013 entstanden. Im März 2014 beschloss das Bundesparlament einen teilweisen Ausgleich im Umfang von insgesamt 800 Mio. Dieser Betrag wird zu je einem Drittel vom Bund, den Krankenkassen und den Versicherten jener Kantone finanziert, in denen zu tiefe Prämien bezahlt wurden. Die Versicherten in 13 Kantonen mussten daher in den letzten Jahren einen Zuschlag zahlen.

(AWP)