Einschliesslich der Debatte, ob überhaupt auf das Geschäft eingetreten werden soll oder nicht, beriet das 25-köpfige Liechtensteiner Parlament das Geschäft über vier Stunden lang. Mit 18 zu 7 Stimmen wurde der im August in Bern unterschriebene Vertrag am Dienstagabend schliesslich deutlich verworfen.

Das Abkommen war von Bundesrat Alain Berset und dem Liechtensteiner Regierungsrat Mauro Pedrazzini unterzeichnet worden. Es sieht vor, dass sich in den Kantonen St. Gallen und Graubünden wohnende krankenversicherte Personen auch von Medizinern in Liechtenstein ambulant behandeln lassen können.

Umgekehrt könnten sich Versicherte aus Liechtenstein bei Leistungserbringern in der ganzen Schweiz in ambulante Behandlung begeben. Diese breite Ärzteauswahl im Nachbarland weckte im Fürstentum Ängste, dass Geld abfliessen könnte. Im Fürstentum selbst können sich normal Krankenversicherte bei 68 Medizinern behandeln lassen - bei 54 weiteren nur, wenn sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

DIE SACHE MIT DEM EWR

Diese Einschränkung bei der medizinischen Behandlung wird im Fürstentum Bedarfsplanung genannt. Die Planung werde durch das Abkommen mit der Schweiz ausgehebelt, wurde im Parlament wiederholt argumentiert. Eingeführt wurde sie, nachdem Liechtenstein dem EWR beigetreten war.

Nach dem Beitritt stieg die Zahl der Mediziner im Fürstentum so rasch, dass 2001 sogar ein befristeter Zulassungstopp von fast zwei Jahren verhängt wurde. Entsprechend hart werden in Liechtenstein die Kämpfe um Marktanteile geführt. Die Ärztekammer legte sich im Laufe der Jahre eine gewisse Militanz zu, um Terrain zu verteidigen. Im Falle des Abkommens mit der Schweiz warnte sie vor steigenden Krankenkassenprämien.

In der Schweiz hat erst der Bundesrat den Staatsvertrag unterzeichnet. Dem Parlament ist er noch nicht vorgelegt worden.

(AWP)