Die Firma könne nicht für etwas bestraft werden, wofür sie nicht schuldig sei, sagte der Anwalt von Lonza. Auch wenn aus der Fabrik in Visp das Lösungsmittel 1,4-Dioxane in Gewässer ausgetreten sei, habe das Unternehmen kein Gesetz verletzt.

In der Schweizer Gesetzgebung gebe es keine Grenzwerte für das Mittel. Es sei daher nicht möglich, das Unternehmen wegen eines Gesetzesbruchs zu verurteilen. Es habe keinen Fehler begangen und könne nicht bestraft werden.

Der Chemiekonzern Lonza ist wegen Widerhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz und fahrlässiger Verunreinigung von Trinkwasser angeklagt. Er soll das Wasser jahrelang mit dem krebserregenden Lösungsmittel 1,4-Dioxane verschmutzt haben, ohne etwas dagegen zu unternehmen.

Maximal erlaubte Abgabe überschritten

Die Gewässerverschmutzung wurde 2014 bei der Grundwasserüberwachung entdeckt. Lonza vereinbarte mit der kantonalen Dienststelle für Umweltschutz eine maximale Abgabe von acht Kilogramm 1,4-Dioxan pro Tag ins Industrieabwasser. Für die Rhone wurde ein Grenzwert von 6,6 Mikrogramm pro Liter (µg/l) festgesetzt.

Auch danach kam es laut Anklage zu Fällen, in denen diese Werte deutlich überschritten wurden. Allerdings wurde die Toleranz in den meisten Fällen eingehalten. Der Lonza-Anwalt stellte einige Überschreitungen in Frage, weil weder die Firma noch die Staatsanwaltschaft deren Ursache erklären konnten.

Der Staatsanwalt räumte ein, dass im Gesetz zu jenem Zeitpunkt keine Konzentrationsgrenze definiert war. Er stellte aber den Geist des Gesetzes über den Schutz der Gewässer in den Fokus. Allein schon potentiell gefährliche Substanzen in ein Gewässer zu leiten, sei strafbar, sagte er.

Mildernde Umstände für Lonza

Der Staatsanwalt liess mildernde Umstände gelten. Das Unternehmen habe die gestellten Anforderungen immer erfüllt, die Behörden informiert und mit den Ermittlern zusammengearbeitet.

Zum Ende des Prozesses äusserte sich Fabrikdirektor Jörg Solèr. Er sagte, dass weder die Umwelt noch die Bevölkerung aufgrund des ausgetretenen Lösungsmittel in Gefahr gewesen seien. Sein Unternehmen sei immer transparent gewesen und habe sich immer an die gesetzlichen Anforderungen gehalten.

Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.

mk

(AWP)