Der Sondersatz für Beherbergungen wird von 3,7 auf 3,8 Prozent erhöht und für den reduzierten Satz werden anstatt 2,5 neu 2,6 Prozent gelten. Der reduzierte Satz gilt etwa für Nahrungsmittel, Zeitungen und Zeitschriften sowie Medikamente.

Geplant ist ein Inkrafttreten per 1. Januar 2024. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Dezember darüber beschliessen.

(AWP)