Das seit 1998 verwendete Verfahren, das auf der Meldung von Verdachtsfällen per Post oder Fax basiere, entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen, erklärte der Bundesrat nach ihrem turnusmäßigen Treffen am Mittwoch. Ab kommenden Jahr werde die Bundespolizei das Anti-Geldwäsche-Programm "goAML" der Vereinten Nationen (UNO) einsetzen. "Mit goAML können Verdachtsmeldungen künftig über ein Online-Portal gesichert entgegengenommen und bearbeitet werden."

Das UN-Verfahren werde bereits von Behörden in rund 50 Ländern - darunter Deutschland, Liechtenstein oder die Niederlande - eingesetzt und erlaube eine schnelle Auswertung von Transaktionen sowie die Erstellung von Geldfluss- und Beziehungsdiagrammen, wie es hieß.

In der Schweiz kommt bei Geldwäsche-Verdachtsfällen bislang ein in Eigenregie entwickeltes Datenverarbeitungssystem zum Einsatz. Dieses erlaubt lediglich die Erfassung und Abfrage von Daten, jedoch keine rasche Auswertung - ein Handicap bei der Verfolgung von vermuteter Korruption oder Aktivitäten zur Unterstützung terroristischer Gruppen wie des Islamischen Staates.

2018 wurden bei der Meldestelle für Geldwäscherei 6126 Verdachtsfälle gemeldet. Die Schweiz ist der größte Markt für die grenzüberschreitende Verwaltung privater Vermögen und in einige der größten Korruptionsfälle verwickelt - etwa den Bestechungsskandal um den brasilianischen Ölkonzern Petrobras oder die Korruptionsaffäre um Malaysias Staatsfonds 1MDB. 

(Reuters)