Ungelernten Hausangestellten müssen ab nächstem Jahr - ohne Zuschläge für Ferien und Feiertage - mindestens 19.50 Franken pro Stunde bezahlt werden. Für Inhaberinnen und Inhaber eines Eidgenössischen Berufsattests (EBA) und Personen ab vier Jahren Berufserfahrung liegt der Mindestlohn neu bei 21.40 Franken und für Personen mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis bei 23.55 Franken.

Ausserdem entschied der Bundesrat, den NAV für die Hauswirtschaft um drei Jahre zu verlängern, bis Ende 2025. In den Jahren 2019 bis 2021 sei es zu Mindestlohn-Unterschreitungen gekommen. Bei den Arbeitgebern betrug die Verstoss-Quote zehn Prozent, bei den Angestellten neun Prozent.

Verlängert hat der Bundesrat den NAV noch aus einem zweiten Grund. Er geht davon aus, dass die Nachfrage nach Betreuerinnen und Betreuern in privaten Haushalten wächst und ohne vorgeschriebenen Mindestlohn der Druck auf die Löhne und die Missbrauchsgefahr steigen würde.

Die Mindestlöhne der Hausangestellten seien auf Antrag der tripartiten Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen erhöht worden, so der Bundesrat. In der Schweiz handeln üblicherweise die Branchen selbst Mindestlöhne aus.

Der Staat darf nur mit einem NAV eingreifen, wenn es wiederholt zu missbräuchlichen Lohn-Unterbietungen kommt oder wenn eine sozialpartnerschaftliche Lösung nicht möglich ist. In einer Vernehmlassung hätten die Kantone und Verbände der Verlängerung des NAV mehrheitlich zugestimmt.

(AWP)