Gegen den Schweizer läuft seit Januar 2015 in der Schweiz ein Strafverfahren wegen des "Verdachts des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes". Der 54-Jährige soll Kundendaten von Schweizer Banken gestohlen haben. In einem Verhör in Bern informierte er die Bundesanwaltschaft über seine Aktivitäten für den Geheimdienst, wie verschiedene Medien am Samstag berichteten.

Das Verfahren wurde zu einem späteren Zeitpunkt auf einen weiteren Angeschuldigten ausgedehnt. Diesem beziehungsweise seinem Verteidiger gewährte die Schweizer Behörde Einblick in die Akten - und damit auch in die Protokolle über die Aktivitäten des Geheimdienstes.

BEHÖRDE BESTÄTIGT

Damit scheinen sich die Mutmassungen von Valentin Landmann, des Schweizer Anwalts des beschuldigten Spions, bewahrheitet zu haben. Landmann hatte am Freitag zu den Medien gesagt, irgendwie seien die Äusserungen seines Mandaten im Schweizer Verfahren an die deutsche Generalbundesanwaltschaft gelangt.

Gemäss einem Bericht im "Tages-Anzeiger" vom Samstag läuft gegen den Mitangeschuldigten in Bochum ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Die Schweizer Unterlagen seien in die Hände der dortigen Justiz gelangt, die sie an den deutschen Generalbundesanwalt weitergab, heisst es.

Die Bundesanwaltschaft bestätigt auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, dass das Strafverfahren gegen den Schweizer auf Dritte ausgedehnt wurde und diese Personen Einsicht in das Verfahrensdossier haben. Die Voraussetzungen zur Einschränkung der Akteneinsicht seien im vorliegenden Verfahren nicht gegeben gewesen, heisst es.

Maulwurf platziert

Der 54-jähriger Schweizer war am 28. April in Frankfurt verhaftet worden. Laut dem deutschen Generalbundesanwalt wird ihm vorgeworfen, während über fünf Jahren für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein.

Laut dem publik gewordenen Haftbefehl bestand der nachrichtendienstliche Auftrag für den Beschuldigten zunächst darin, eine beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) vorhandene, allerdings lückenhafte Liste mit persönlichen Daten von Steuerfahndern der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen zu vervollständigen.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt seit einigen Jahren gegen mehrere nordrhein-westfälische Steuerfahnder wegen des Vorwurfs der nachrichtendienstlichen Wirtschaftsspionage und der Verletzung des Bankgeheimnisses. Gegen drei deutsche Steuerfahnder gibt es Haftbefehle.

Die vom Agenten ausgehorchten Informationen ermöglichten es den Schweizer Behörden, die Beamte zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen, die mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs beschäftigt waren.

Ferner werfen die deutschen Ermittler dem verhafteten Schweizer vor, im Auftrag des NDB und mithilfe eines "zum Zeitpunkt der Informationsbeschaffung in den nachrichtendienstlichen Hintergrund nicht nachweislich eingeweihten" Komplizen einen Maulwurf im Geschäftsbereich der Finanzverwaltung platziert zu haben. Dieser sollte weitere Informationen über das Vorgehen der deutschen Behörden beim Ankauf von Steuer-CDs sammeln.

SPANNUNG ZWISCHEN DEN LÄNDERN

Die Schweizer Regierung bestätigte den Sachverhalt bisher nicht. Er könne und wolle nicht zum konkreten Fall Stellung nehmen, sagte Verteidigungsminister Guy Parmelin am Dienstag mit Verweis auf die laufenden Verfahren. Er habe die Ausführungen der deutschen Generalbundesanwaltschaft zur Kenntnis genommen, sagte er lediglich.

NDB-Chef Markus Seiler ergänzte, dass der Nachrichtendienst generell in der Schweiz und im Ausland aktiv sei. Zu den Aufgaben gehöre auch die Spionageabwehr. Es gelte zu verhindern, dass "jemand mit illegalen Mitteln Geheimnisse stiehlt".

Seit Januar 2006 hatten mehrere deutsche Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, Datenträger mit Bankdaten von Steuersündern aus der Schweiz und Liechtenstein gekauft. Dies sorgte für Verstimmungen in den Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz.

Auch der aktuelle Spionageverdacht gab in Deutschland viel zu reden. Zahlreiche Politiker zeigten sich empört, dass die Schweiz in Deutschland Spitzel einsetze.

(AWP)