Das Paket wird von rechter Seite bekämpft. Zuerst wird der Nationalrat deshalb über einen Nichteintretens- und einen Rückweisungsantrag befinden. Die SVP möchte den Bundesrat beauftragen, dem Parlament eine Vorlage zu präsentieren, die nur die Bestimmungen zur Umsetzung der Abzockerinitiative enthält.

Volk und Stände hatten die Initiative 2013 angenommen. Bisher sind die Regeln lediglich in einer Verordnung festgelegt. Nach dem Willen der SVP sollen sie unverändert ins Gesetz überführt werden. Der Gesetzesentwurf des Bundesrates geht in einigen Punkten darüber hinaus.

Menschenrechte und Umweltschutz

Tritt der Nationalrat auf die Vorlage ein und lehnt den Rückweisungsantrag ab, berät er anschliessend über die Details. Als erstes steht der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative zur Diskussion, den die vorberatende Kommission des Nationalrates in die Revision eingebaut hatte.

Die FDP beantragt, diesen Teil aus der Aktienrechtsrevision herauszulösen. Über die Trennung entscheidet der Rat, nachdem er den Inhalt des Gegenvorschlags beraten hat. Die Mehrheit dürfte sich für eine Trennung aussprechen. Anschliessend wird der Rat entscheiden, ob er den Gegenvorschlag gutheisst oder versenkt.

Die Bestimmungen sollen dazu führen, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und Umweltschutz auch im Ausland respektieren. Die Initiative und der Gegenvorschlag verlangen, dass Unternehmen Sorgfaltsprüfungen zu den Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt durchführen müssen. Das schliesst kontrollierte Unternehmen und Lieferanten ein.

Nur grosse Unternehmen

Können Unternehmen nicht beweisen, dass sie alle gebotenen Sorgfaltsmassnahmen getroffen haben, haften sie für Schäden. Hier will die Nationalratskommission im Gegenentwurf ausdrücklich festhalten, dass die Haftung für das Verhalten von Lieferanten ausgeschlossen ist.

Weiter will die Kommission nur Unternehmen mit besonderen Risiken oder einer bestimmten Grösse der Pflicht zur Sorgfaltsprüfung unterstellen. Betroffen wären jene, die zwei der nachfolgenden Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten: eine Bilanzsumme von 40 Millionen Franken, einen Umsatz von 80 Millionen Franken oder 500 Vollzeitstellen.

Der Bundesrat sah keinen indirekten Gegenvorschlag vor. Er schlug im Rahmen der Aktienrechtsrevision lediglich eine Anti-Korruptionsklausel vor: In der Rohstoffförderung tätige Unternehmen sollen Zahlungen ab 100'000 Franken an staatliche Stellen offenlegen müssen. Die Nationalratskommission stimmte dieser Klausel zu.

Frauenquote für Verwaltungsräte

Über die Bestimmungen zur Umsetzung der Abzockerinitiative entscheidet der Nationalrat in einem zweiten Block. Im dritten Block geht es um eine Frauenquote für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen börsenkotierter Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Im Verwaltungsrat solcher Unternehmen sollen nach einer Übergangsfrist mindestens 30 Prozent Frauen sitzen, in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent.

Die Kommission zeigte sich mit diesem Vorschlag des Bundesrates einverstanden, möchte die Regelung aber auf zehn Jahre befristen. Sanktionen sind nicht vorgesehen. Erfüllt ein Unternehmen die Richtwerte nicht, muss es sich lediglich erklären und Massnahmen zur Verbesserung darlegen.

Beurkundungspflicht abschaffen

Die Kommission hat auch in den übrigen Teilen der Revision Änderungen beschlossen. So will sie die Beurkundungspflicht für einfach strukturierte Gesellschaften abschaffen. Für Beschlüsse und Wahlen der Generalversammlung soll die Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen nötig sein, nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Weiter will die Kommission zum Beispiel Loyalitätsaktien einführen: Für Aktionäre, die seit mehr als zwei Jahren eingetragen sind, sollen höhere Dividendenausschüttungen möglich sein. Die Beratungen werden einige Zeit in Anspruch nehmen: Die Gesetzesfahne umfasst 231 Seiten.

(AWP)