Kommissionssprecher Beat Walti (FDP/ZH) rief zu Beginn der Debatte in Erinnerung, dass inzwischen alle grossen Finanzplätze mit Ausnahme der USA den AIA anwendeten. Dieser sei zum globalen Standard geworden. Es sei im Interesse der Schweiz, ihr AIA-Netz weiter auszubauen.

Gegen die Erweiterung des AIA-Netzes stellte sich die SVP. Thomas Matter (SVP/ZH) begründete dies mit Bedenken gegenüber den Ländern, um die es geht: Albanien, Aserbaidschan, Brunei, Dominica, Ghana, Kasachstan, Libanon, Macao, die Malediven, Nigeria, Niue, Pakistan, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, die Türkei, Vanuatu und Oman.

Es handle sich um Staaten, die rechtsstaatlich nicht mit der Schweiz vergleichbar seien, argumentierte Matter. Auch existiere in keinem dieser Staaten ein mit der Schweiz vergleichbares Datenschutzniveau, wie der Datenschützer festgestellt habe. "Wir dürfen den Bundesrat keinesfalls ermächtigen, mit diesen Staaten den AIA einzuführen", sagte Matter.

Strenge Bedingungen

Die Sprecher anderer Fraktionen meldeten zwar ebenfalls Bedenken an. Sie betonten aber, dass vor dem Datenaustausch geprüft werde, ob die Voraussetzungen erfüllt seien. Nur dann würden tatsächlich Daten geliefert. Das hob auch Finanzminister Ueli Maurer hervor.

Sollten manche der 19 Staaten die Kriterien bis Ende 2019 nicht erfüllen, werde die Schweiz sie nicht als AIA-Partner notifizieren, sagte er. Dass die Mechanismen funktionierten, zeige das Beispiel Bulgarien, das nach einem Datendiebstahl vom Austausch ausgeschlossen worden sei.

Qualitätsmerkmal für Finanzplätze

Der AIA sei zu einer Art Qualitätsmerkmal für Finanzplätze geworden, gab Maurer zu bedenken. Sage der Rat Nein, drohten Firmen Probleme im Zahlungsverkehr. Und die Schweiz könnte wieder in den Dunstkreis von Fluchtgeldern geraten.

Der Nationalrat lehnte den Nichteintretenseintrag der SVP mit 126 zu 62 Stimmen ab. Den einzelnen Beschlüssen stimmte er mit ähnlichen Stimmverhältnissen zu. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Sind die Voraussetzungen erfüllt, soll der AIA mit den 19 Ländern 2020 eingeführt werden. Ein erster Datenaustausch würde 2021 erfolgen.

Austausch am Ende Monat

Mit einer Reihe anderer Staaten sollen Ende September erstmals Daten ausgetauscht werden. Die vorberatende Kommission nahm den entsprechenden Prüfbericht zu 33 Partnerstaaten zur Kenntnis. Ein Teil wollte dem Bundesrat im Rahmen der Konsultation empfehlen, keine Daten mit den betroffenen Staaten auszutauschen.

Die Kommission lehnte das aber ab. Obschon sie bei gewissen Ländern Fragezeichen habe, erachte sie die im Bericht aufgeführten Garantien als ausreichend, schrieb sie. Ausserdem habe sich bisher keine betroffene Person gegen den Datenaustausch gewehrt.

Gemäss dem Bericht des Bundesrates haben acht Staaten den Aktionsplan zur Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht umgesetzt. Sie müssen der Schweiz Informationen liefern, bekommen vorläufig aber keine aus der Schweiz.

(AWP)